Das Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft und gilt seither für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern sowie für Banken und Finanzdienstleister unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern gelten die gesetzlichen Vorschriften ab 17. Dezember 2023. Es besteht daher akuter Handlungsbedarf. Bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz drohen Unternehmen erhebliche Risiken, die im Folgenden skizziert werden.

Bußgelder

Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können ab Dezember 2023 mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Die Behinderung einer Meldung oder Kommunikation mit der Meldestelle, sowie ein Verstoß gegen das Repressalienverbot können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Versäumt es ein Unternehmen eine interne Meldestelle einzurichten, drohen Bußgelder von bis zu 20.000 EUR.

Reputationsschaden

Der Ruf eines Unternehmens ist eines seiner wertvollsten Vermögenswerte. Ein Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz (z.B. Nichteinrichtung einer internen Meldestelle, Behinderung einer Meldung, Repressalien gegenüber Hinweisgeber) kann zu einem erheblichen Reputationsschaden führen, der das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern erschüttert.

Hinweise der Mitarbeiter an externe Meldestelle

Wenn Mitarbeiter das Gefühl haben, dass ihre Bedenken und Hinweise vom Arbeitgeber nicht ernst genommen werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich an externe Meldestellen wenden. Sensible Unternehmensdaten gelangen dadurch nach außen und eine rein interne Überprüfung des vermeintlichen Verstoßes ist nicht länger möglich. Auch das Hinweisgeberschutzgesetz selbst erkennt dies und möchte die externe Meldestellen vor möglichen Überlastungen bewahren. Es fordert von Unternehmen, Anreize dafür schaffen, dass sich hinweisgebende Personen vor einer Meldung an eine externe Meldestelle zunächst an die jeweilige interne Meldestelle wenden

Verlust von Geschäftspartnern und Investoren

Bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz laufen Unternehmen Gefahr, Geschäftspartner und Investoren zu verlieren. Businesspartner-Compliance gewinnt zunehmend an Bedeutung im (internationalen) Geschäftsverkehr und hat einen entscheidenden Einfluss auf den langfristigen Unternehmenserfolg.

Public Shaming

In Zeiten von Social Media kann ein Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz schnell öffentlich bekannt werden. Public Shaming in Form von negativen Schlagzeilen, viralen Posts und öffentlicher Kritik kann die Reputation eines Unternehmens nachhaltig schädigen.

Foresee the pain and trouble that are bound to ensue; and equal blame belongs to those who fail in their duty through weakness of will, which is the same as saying through shrinking from toil and pain. These cases are perfectly simple and easy to distinguish.

Fazit

Unternehmen sollten angesichts der erheblichen Risiken, die bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz drohen, die Einhaltung des Hinweisgebergesetzes ernst nehmen und umgehend die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Ein transparentes und vertrauenswürdiges Hinweisgebersystem schützt nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen selbst vor den schwerwiegenden Folgen eines Verstoßes.

Nehmen Sie jederzeit gern mit uns Kontakt auf.

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