Das Hinweisgeberschutzgesetz verplichtet Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern dazu, interne Meldestellen zur Abgabe von Hinweisen auf Fehlverhalten und Verstöße einzurichten. Parallel dazu werden von staatlichen Stellen externe Meldestellen eingerichtet. Für Hinweisgeber besteht ein Wahlrecht zwischen interner und externer Meldestelle. Aus Unternehmenssicht erscheint die Abgabe von Hinweisen an interne Meldestellen jedoch deutlich vorzugswürdig.
Die Vorteile einer internen Meldestelle stellen sich für Unternehmen wie folgt dar:
Fazit
Insgesamt bieten interne Meldestellen Unternehmen mehr Kontrolle, Flexibilität und Effizienz bei der Handhabung von Hinweisen im Vergleich zu staatlichen externen Meldestellen. Unternehmen können durch die Einrichtung einer internen Meldestelle Reputationsschäden verhindern und das Schadensrisiko minimieren. Auch tragen interne Meldestellen dazu bei, das Vertrauen der Mitarbeiter in eine von Integrität getragene Unternehmenskultur zu stärken und das Risiko von Compliance-Verstößen zu minimieren.
Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung der für Ihr Unternehmen passenden internen Meldestelle (z.B. E-Mail, Hotline, Ombudsperson, technische Lösung etc.) und beraten Sie auf Wunsch bei der Einrichtung eines technischen (webbasierten) Hinweisgebersystems.
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